Google Fonts, LG-Urteil, DGSVO Bestimmungen und Abmahnangst

Google Fonts – Abmahnangst und DSGVO Bestimmungen

In letzter Zeit hört man immer vermehrter von Abmahnungen oder deren Androhung in Zusammenhang mit Google Fonts. Bei vielen dieser Abmahnungen, handelt es sich um kuriose Methoden, bei denen Privatpersonen oder Abmahnkanzleien versuchen, auf dubiose Art und Weise, Webseitenbetreibern Geld aus der Tasche zu ziehen.

Was sind Google Fonts?

Google Fonts ist ein interaktives Verzeichnis mit über 1400, von Google bereitgestellten, Schriftarten oder auch Fonts. Diese Schriftartenbibliothek ist für jeden frei verfügbar und kann sowohl remote – vom Google Server, als auch lokal – auf einem eigenen Server, verwendet werden.

Es stehen eine große Auswahl an Schriftarten, sämtlicher Schriftklassifizierungen zur Verfügung. Diese lassen sich recht einfach auf deiner Webseite oder deinem Onlineshop installieren und mit deinem Text anpassen. Somit vereinen die Google Fonts, eigentlich Schlichtheit und Individualität in einem.

Erklärung zu Cloud Fonts

Wo ist nun das Problem?

Das klingt alles sehr smart und hilfreich im Webdesign und in der Webentwicklung. Allerdings wird es kritisch, wenn du Google Fonts remote nutzt, also vom Google Server beziehst und nicht lokal auf deinem eigenen Server abspeicherst. Bei dieser Art des Schriftenladens werden automatisch, personenbezogene Daten deiner Webseitenbesucher, also deiner potenziellen Kunden (einschließlich ihrer IP-Adressen) an Google übermittelt.

Somit hat der jeweilige Webseitenbesucher keine Kontrolle mehr über die Verarbeitung seiner Daten, was eine nicht hinnehmbare Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Wie Google diese Daten weiterverarbeitet, weiß nur Google. Sowohl du als Webseitenbetreiber als auch Google LLC sind für den Schutz der personenbezogenen Daten verantwortlich. Allerdings hat Google seinen Rechtssitz nicht in der EU und dich als Webseitenbetreiber wird es einfacher sein, rechtlich zu belangen.

Münchner Gerichtsurteil

Im Fall der automatischen Übertragung der IP-Adresse von Webseitenbesuchern hat das Landesgericht München I die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form der informationellen Selbstbestimmung nach § 823 Abs. 1 BGB bestätigt. Zur informationellen Selbstbestimmung gehört auch das Recht, selbst über die Weitergabe und Nutzung deiner individuellen und personenbezogenen Daten zu entscheiden.

Durch den Kontrollverlust über die eigenen personenbezogenen Daten wird dieses Recht jedoch verletzt. Darüber hinaus stellt das LG München I fest, dass jede fehlerhafte oder fehlende Einwilligung ebenfalls eine Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Webseitenbesucher gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO darstellt. 

Sowohl die automatische Weiterleitung der IP-Adresse als auch die fehlerhafte oder fehlende Einwilligung des Website-Besuchers begründen damit einen Ersatzanspruch des entstandenen immateriellen Schadens aus Art. 82 DSGVO.

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Was kann ich tun?

Du kannst deine gewünschten Schriftarten von Google herunterladen und lokal auf deinem eigenen Server speichern. Mit dieser Methode werden die Schriftarten beim Besuch deiner Website, direkt von deinem Server geladen, anstatt online von den Google-Servern. Dadurch wird keine Verbindung zu Google mehr hergestellt und es können auch keine personenbezogen Daten an Google gesendet werden.

Laut dem Landesgericht München I ist die Methode, Google Schriftarten lokal einzubinden datenschutzrechtlich unbedenklich, da bei der lokalen Einbindung von Google Fonts keine Daten an Google gesendet werden.

Es ist jedoch zu beachten, dass die manuelle Verwaltung von Schriftarten auf deine Webseite einen höheren Aufwand erfordert und dass es immer noch wichtig ist, die Nutzungsbedingungen von Google und die geltenden Gesetze und Vorschriften im Zusammenhang sorgfältig zu lesen und zu verstehen.

Was sagt die DSGVO?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU, die seit Mai 2018 gilt, hat Auswirkungen auf die Nutzung von Google Fonts und anderen externen Ressourcen. Laut DSGVO musst du die Nutzung von Google Fonts auf deiner Webseite in deiner Datenschutzerklärung erklären und deinen Besuchern mitteilen, ob und wenn ja, welche Daten deiner User, an Google übertragen werden.

Artwork eines colorierten Schutzschilds

Woher weiß ich, ob meine Webseite Google Fonts nutzt?

Mit diesem einfachen, aber sehr nützlichen Online-Tool kannst du die Verwendung von Google Fonts auf deiner Webseite oder deinem Online-Shop überprüfen. Hier prüfen

Fazit

Um rechtssicher zu sein, prüfe deine Seite auf online von Google-Servern geladene Schriftarten und lade diese auf deinen Server. Im Elementor für WordPress kann man die Verwendung von Google Fonts konfigurieren oder auch komplett ausschalten.

Wir unterstützen dich dabei, deine Fonts rechtskonform und sicher auf deine Webseite oder deinen Online-Shop einzubinden. Bei Fragen zum Thema Google Fonts und DSGVO melde dich gern bei uns.

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